Seitenbereiche

Wir beraten Sie!

persönlich & kompetent

Header-Image

Einheitswerte realitätsfremd

Inhalt

Der VfGH (Verfassungsgerichtshof) hat die Bemessung der Grunderwerbsteuer auf Basis des dreifachen Einheitswerts für verfassungswidrig erklärt. Die Regelung wurde aufgehoben.

Der Einheitswert stellt die Bemessungsgrundlage bei unentgeltlichen Übertragungen dar.

In der Entscheidung wird argumentiert, dass die Einheitswerte über mehrere Jahrzehnte nicht angepasst wurden und daher eine realitätsferne Bemessungsgrundlage darstellen.

Diesmal hat die Regierung für die Reparatur des Gesetzes allerdings bis zum 31.5.2014 Zeit bekommen.

Die alte Regelung ist bis zu diesem Zeitpunkt anzuwenden – außer es wird früher eine Neuregelung beschlossen.

Stand: 10. Jänner 2013

Bild: webdata - Fotolia.com

Über uns: Wir sind Ihr Steuerberater und Unternehmensberater in Wien. Unser Leistungsspektrum richtet sich an KMUs, Selbstständige und internationale Unternehmen, ebenso wie an besondere Berufsgruppen wie Künstler, Ärzte und Krankenanstalten. Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne persönlich!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.