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Sachbezüge: Wohnraum ab 1.1.2015

Inhalt

Alle zwei Jahre werden die Richtwerte für den Sachbezug für Wohnraum angehoben. Wird einem Dienstnehmer kostenlos oder billiger eine Wohnung zur Verfügung gestellt (Dienstwohnung), so sind für diesen Sachbezug Lohn- und Sozialversicherungsabgaben zu entrichten.

Der Sachbezug für Dienstwohnungen orientiert sich am Richtwertgesetz, das einen monatlichen Quadratmeterwert festlegt.

Die im Oktober gültigen Richtwerte gelten jeweils für das folgende Jahr. Heuer wurden bereits neue Richtwerte festgesetzt, daher sind folgende Werte für Lohnzahlungszeiträume ab 1.1.2015 zu berücksichtigen:

Bundesland Richtwert 2013 Richtwert ab 1.1.2015
Burgenland € 4,70 € 4,92
Kärnten € 6,03 € 6,31
Niederösterreich € 5,29 € 5,53
Oberösterreich € 5,58 € 5,84
Salzburg € 7,12 € 7,45
Steiermark € 7,11 € 7,44
Tirol € 6,29 € 6,58
Vorarlberg € 7,92 € 8,28
Wien € 5,16 € 5,39

Stand: 26. Mai 2014

Bild: 3darcastudio - Fotolia.com

Über uns: Wir von LEONIDAS sind Ihr Steuerberater und Unternehmensberater in Wien. Wir betreuen neben KMUs, Selbstständige und internationale Unternehmen auch im Speziellen Künstler, Ärzte und Krankenanstalten. Haben Sie Fragen zu unseren Leistungen oder zu unseren Newsbeiträgen? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

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